Fischausfuhrdokument nicht korrekt ausgestellt 2018 bis mind. 2023

Soeben heimgekehrt.

Der registrierte Betrieb nimmt den Namen des "Skippers" und jedes Besatzungsmitgliedes auf.

Bei Abreise erstellt(e) der Betrieb für jeden Angler ein eigenes Dokument und händigt dieses aus.

Jeder Angler ist für seine Fischausfuhr selbst verantwortlich - egal, wie viele im B1000 hockend per Straße/Fähre oder unter einer Booking-Referenz per Flugzeug das Land verlassend zusammengefasst sind.

Punkt.
 
Ich mach es kurz, ein Arm ist in Gips.

djac denkt ähnlich wie ich. In unserem Fall wurde gegen eine an und für sich nicht schwerwiegende Vorgabe des Dokumentierens verstoßen. Ich glaube gelesen zu haben, daß die Beschlagnahme des Fisches eine Kann-Vorschrift ist und in Norge bei verschiedenen Gesetzen das Opportunitätsprinzip gegeben ist. Wann und wie durch den Zoll vorzugehen regeln wohl Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz.
Das Opportunitätsprinzip besagt, daß nach pflichtgemäßem Ermessen vorzugehen ist. Es darf also durch den Zoll keine Ermessensfehler wie -mißbrauch, über- oder -unterschreitung geben. So ist es für mich schwer vorstellbar, daß die Beschlagnahme des Fisches unter diesem Gesichtspunkt rechtens war,

Ich hoffe das noch klären zu können. Ich meine, eine Klärung ist sinnvoll und unsachliche Kommrnentare fehl im Forum

Hermann
 
#301!



Im Originalgesetz steht explizit fahrlässiges Handeln mit drin!

Es mag sein,dass in D der fehlende Nachweis der korrekten Dokumentation als milder Tatbestand angeführt werden könnte.

In Norwegen entscheidet der Zoll. Fertig aus.
 
#301!



Im Originalgesetz steht explizit fahrlässiges Handeln mit drin!

Es mag sein,dass in D der fehlende Nachweis der korrekten Dokumentation als milder Tatbestand angeführt werden könnte.

In Norwegen entscheidet der Zoll. Fertig aus.

Allein die Tatsache, daß zwischem vorsätzlichem und farlässigem Handeln unterschieden wird zeigt, daß es offensichtlich unterschiedliche Strafandrohungen und Sanktionierungen gibt. Das könnte durchaus zu dem Ergebnis führen, daß nicht grundsätzlich, sondern nur bei schweren Verstößen es auch zu einer Beschlagnahme kommt. Ich warte auf die Auskunft vom Fischereidirektorat. Auch Norge ist ein Rechsstaat in dem die Verwaltung an gesetzmäßiges Handeln gebunden ist.

Hermann
 
Leute !
Ohne ,daß ich jemals Probleme mit der Ausfuhr hatte und ohne ,daß ich hier jemandem zu Nahe treten will ,aber : Wir bewegen uns in einem fremden Land !!! Der Zöllner hat immer Recht !!!

Und wenn er gestern nicht durfte,müssen wir das büßen.

Ende der Durchsage !
 
das hat nix mit besserwisserisch zu tun, wenn man jemanden, der Stolz sein vorgehen präsentiert, sagt das er falsch und gesetzeswidrig handelt und nur Glück mit dem Zöllner hatte und wenn er das als Beispiel oder Vorschlag zum handeln unterbreitet, liegt genau darin die Rechtfertigung, denn davon kann man nur jedem abraten es ihm gleich zu tun, davon abgesehen habe ich ihn nie als Straftäter angeklagt... @Rutenhalter hat ihm lediglich vor Augen gehalten was er da gemacht und da spielt es keine Rolle ob er dem Zoll ein Papier unter die Nase hält und noch den Fisch zeigt, am Ende kann ihm das doch als ganz dreistes Vergehen und Betrugsversuch vom norwegischen Zoll ausgelegt werden...das ganze war vielleicht nicht seine Absicht, aber dann stellt sich immer noch die Frage, warum fährt er in eine nicht registrierte Anlage und will Fisch ausführen, wohl wissend das es nicht erlaubt ist...aber hey @Eisbär ist alt genug und wenn er das so machen will und den Nervenkitzel braucht dann bitte.
Laß ihm doch seine Freude und mach’s Du wie es Dir lieb und teuer ist.

er ist ja wie wir alle schon alt genug und für sein tun auch selbst verantwortlich
 
Allein die Tatsache, daß zwischem vorsätzlichem und farlässigem Handeln unterschieden wird zeigt, daß es offensichtlich unterschiedliche Strafandrohungen und Sanktionierungen gibt. Das könnte durchaus zu dem Ergebnis führen, daß nicht grundsätzlich, sondern nur bei schweren Verstößen es auch zu einer Beschlagnahme kommt. Ich warte auf die Auskunft vom Fischereidirektorat. Auch Norge ist ein Rechsstaat in dem die Verwaltung an gesetzmäßiges Handeln gebunden ist.

Hermann
Und was ändert die Aussage von der Behörde?
Der Fisch wurde eingezogen
Soll der Betroffene jetzt vom Staat eine Entschädigung einfordern
Gruß Dieter
 
Und was ändert die Aussage von der Behörde?
Der Fisch wurde eingezogen
Soll der Betroffene jetzt vom Staat eine Entschädigung einfordern
Gruß Dieter
Mensch, es geht doch um zukünftiges Fahrlässiges Handeln....
 
Es sollte doch zwischenzeitlich reichlich Informationen über die Bestimmung der Fischausfuhr geben es wird bestimmt kein fahrlässigiges Verhalten in Zukunft mehr geben
Gruß Dieter
 
Ich mach es kurz, ein Arm ist in Gips.

djac denkt ähnlich wie ich. In unserem Fall wurde gegen eine an und für sich nicht schwerwiegende Vorgabe des Dokumentierens verstoßen. Ich glaube gelesen zu haben, daß die Beschlagnahme des Fisches eine Kann-Vorschrift ist und in Norge bei verschiedenen Gesetzen das Opportunitätsprinzip gegeben ist. Wann und wie durch den Zoll vorzugehen regeln wohl Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz.
Das Opportunitätsprinzip besagt, daß nach pflichtgemäßem Ermessen vorzugehen ist. Es darf also durch den Zoll keine Ermessensfehler wie -mißbrauch, über- oder -unterschreitung geben. So ist es für mich schwer vorstellbar, daß die Beschlagnahme des Fisches unter diesem Gesichtspunkt rechtens war,

Ich hoffe das noch klären zu können. Ich meine, eine Klärung ist sinnvoll und unsachliche Kommrnentare fehl im Forum

Hermann
Am besten du gründest eine "Soko NAF", die kann dann die Hintergründe aufklären. Es gibt ja schon im Fernsehen die "Rentnercops", warum nicht hier auch im Forum. 🤔
 
Djac denkt ähnlich wie ich. In unserem Fall wurde gegen eine an und für sich nicht schwerwiegende Vorgabe des Dokumentierens verstoßen.

Die aus Deiner Sicht "nicht schwerwiegende Vorgabe des Dokumentierens" ist genau das Gegenteil.

Es ist DIE wesentliche Voraussetzung für die legale Ausfuhr von Fisch.

Und warum man vorsätzlich und fahrlässig im. Gesetz drin hat? Um genau solche Diskussionen nicht zu haben. Beides spielt mithin keine Rolle.
 
Die aus Deiner Sicht "nicht schwerwiegende Vorgabe des Dokumentierens" ist genau das Gegenteil.

Es ist DIE wesentliche Voraussetzung für die legale Ausfuhr von Fisch.

Und warum man vorsätzlich und fahrlässig im. Gesetz drin hat? Um genau solche Diskussionen nicht zu haben. Beides spielt mithin keine Rolle.
Das ist natürlich jetzt grober Unfug denn Vorsatz und Fahrlässigkeit wird rechtlich unterschiedlich bewertet ;-)
 
Das ist natürlich jetzt grober Unfug denn Vorsatz und Fahrlässigkeit wird rechtlich unterschiedlich bewertet ;-)

Gruber Unfug wäre es, wenn ich das generell gleich gesetzt hätte.

Hier sprechen wir aber über eine konkrete Vorschrift / Gesetz, die beides unter Strafe stellt. Da wird nicht unterschieden. Beides wird bestraft.

"§ 4.Straff
Den som forsettlig eller uaktsomt overtrer bestemmelser gitt i denne forskrift straffes i henhold til lov 6. juni 1997 nr. 32 om innførsle- og utførsleregulering § 4. På samme måte straffes medvirkning og forsøk."

In der Definition der Strafe sehe ich dann ebenso keine Unterscheidung zwischen fahrlässig und / oder vorsätzlich.


Und noch ein letztes Wort...der EInzug des Fisches, um den es Herrmann wohl inbesondere geht...das ist nicht die Strafe. Die Strafe sind die 8000NOK + 200 pro kg.


Was haben wir doch für Probleme...wir müssen einen einfachen Zettel mit simplen Inhalten vorlegen.
Keine Anträge stellen, nix an Gebühren bezahlen, keine Zollformulare ausfüllen etc...und das reicht scheinbar einigen immernoch nicht. Verrückte Welt.

Viele Grüße und schööönes Wochenende!
 
Es sollte doch zwischenzeitlich reichlich Informationen über die Bestimmung der Fischausfuhr geben es wird bestimmt kein fahrlässigiges Verhalten in Zukunft mehr geben
Gruß Dieter
Hier mal ein "aktueller" Link von Novasol zwecks Ausfuhr von Fisch,
wer dann nicht weiter klickt auf die offiziellen Seiten (www.fi lyhytosoite - Linkin lyhennys helposti ja turvallisesti skeridir.no/English/Recreational-Fishing)
und in einer nicht registrierten Hütte sein Quartier hatte fährt guten Glaubens mit max.10kg zurück über die Grenze.
Was hier Viele vergessen, nicht jeder der nach Norwegen fährt liest in einem Forum mit oder ist passionierter Angler,
die verlassen sich auf die Informationen die sie vom Reiseanbieter bekommen.

 
Am besten du gründest eine "Soko NAF", die kann dann die Hintergründe aufklären. Es gibt ja schon im Fernsehen die "Rentnercops", warum nicht hier auch im Forum. 🤔
Ist das hier ein Kindergarten oder gibt es hier noch Erwachsene Norwegenangler?
 
Wenn hier 319 Beiträge geschrieben werden zum ausfüllen eines einfachen Zettels und hier deutsche Foris Nachforschungen beim norwegischen Zoll anstellen wollen, ob deren Handlungen korrekt waren, dann ist das nur noch " Kindergarten", da hast du Recht....
 
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